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Was Sie zum Thema Grundstücksbewertung wissen sollten!
Wer kann eine Grundstücksbewertung vornehmen?
Die drei Verfahren der Grundstücksbewertung bzw. Immobilienbewertung.
Das Vergleichswertverfahren
Dies kommt zur Anwendung, wenn eine genügende Anzahl von Vergleichsobjekten im nahen Umfeld vorhanden sind und wird am ehesten für unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen genutzt. Die Kaufpreise solcher Objekte (sofern die Werthaltigkeit dem zu bewertenden Objekt hinreichend ähneln) dienen dann als Vergleichswert und geben die Grundlage für die Grundstücksbewertung. Doch Achtung: Sollte Ihre Immobilie – durch eine exponierte Lage oder exquisite Ausstattung – sehr spezifisch sein, ist das Vergleichswertverfahren eindeutig ungeeignet! (siehe dazu: § 15 ImmoWertV)
Das Sachwertverfahren
Häufig genutzt für in Eigennutzung befindliche Einfamilienhäuser. Dabei wird der reine Grundstückswert zwar oft nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt, jedoch die gesamte bauliche Anlage (Gebäude, Garagen, Außenanlagen wie Pool, Gartenhäuser, Zufahrten und ähnliches) nach den Herstellungskosten berechnet. Die Summe aus dem Wert für das Grundstück und dem ermittelten Sachwert ergibt dann den effektiven Verkehrswert. (siehe dazu: § 21 – 23 ImmoWertV)
Das Ertragswertverfahren
Die bevorzugte Wahl, wenn für die Grundstücksbewertung die mögliche Ertragserzielung durch das Objekt entscheidend ist und es sich vorrangig um ein Immobilieninvestment handelt. Also bei Wohnobjekten ab drei Einheiten, Gewerbeimmobilien und Betreiberimmobilien (wie Hotels, Krankenhäuser, Kinos etc.), bei denen der Eigentümer auf Profit durch Miet- oder Pachteinnahmen setzt. Auch hier wird der reine Grundstückswert, wie bei dem bereits erwähnten Sachwertverfahren, ermittelt. Der Wert der Bebauung wiederum – vom Grundstück unabhängig -, auf der Grundlage des jeweiligen Ertrages berechnet. Die ermittelte Gesamtsumme dieser Grundstücksbewertung ergibt dann den aktuellen Verkehrswert für das Objekt. (siehe dazu: § 17 – 20 ImmoWertV)
Fazit zum Thema Grundstücksbewertung
Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz, wenn es um so etwas wichtiges wie Ihre Immobilie geht.
Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Bewertung Ihrer Immobilien oder ein detailliertes Wertgutachten.