Ihre Immobilienbewertung.

 

Von der Kurzbewertung bis zum Verkehrswertgutachten (§194 BauGB).

Die Entscheidung, den Wert seiner Immobilie ermitteln zu lassen, hat verschiedene Hintergründe – daher gibt es auch verschiedene Modelle der Wertermittlung, welche in Beschaffenheit und Umfang auf das entsprechende Anliegen zugeschnitten sind.

Unsere Kurzbewertung

Unsere Kurzbewertung ist ideal für Eigentümer, welche sich gern eine Übersicht über den eigenen Vermögensumfang machen möchten. In unserer Kurzbewertung werden sämtliche Regionalfaktoren, Immobilieneigenschaften und -eckdaten sowie Marktanpassungen berücksichtigt. Sie beinhaltet jedoch keinen Einblick in öffentliche Register.

Unsere Marktwerteinschätzung

Bei der Marktwertermittlung liegt meist ein konkretes Anliegen vor, welches nach dem fundierten Wert der Immobilie verlangt. Dieses können sowohl die Verkaufsabsicht als auch eine Scheidungs- oder Erbschaftsangelegenheit sein. Der konkrete Unterschied zur Kurzbewertung ist die Einbindung und Berücksichtigung etwaiger Belastungen im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis. Ebenfalls wird zu diesem Zweck ein Textteil formuliert, welcher die erfassten und in der Wertermittlung dargestellten Daten fachgerecht erläutert und ausführt.

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Sollte im Falle eines Rechtsstreits der Wert einer Immobilie ermittelt werden müssen, so ist ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB nötig. Im Wesentlichen unterscheidet sich das Gutachten in seinem vollständigen Umfang von einer Kurzbewertung oder einer Marktwertermittlung. Es wird eine ausführliche Fotodokumentation des zu bewertenden Objektes erstellt, welche Ausstattung, Beschaffenheit, Zustand sowie etwaige Schäden visuell nachweist. Neben der Baulastenauskunft wird auch eine Altlastenauskunft eingeholt, um mögliche Bodenbelastungen zu berücksichtigen. Der Textteil ist, bezogen auf die Begründung und Erläuterung der ermittelten Inhalte des Gutachtens, sehr ausführlich gestaltet. Bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde wird die Erstellung einer Anliegerbescheinigung zwecks Darstellung der abgaberechtlichen Situation veranlasst. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB verfügt in seinem vollständigen Umfang über Bestand vor Gericht.

Sie sind interessiert an einer Preisfindung für Ihre Immobilie, sind sich aber nicht sicher, welches Modell das richtige für Sie ist? Gern erläutern wir Ihnen die unterschiedlichen Modelle in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.