Immobilien-Lexikon:

Umzug und wie man ihn plant

Umzug ins neue Zuhause: Wie lässt sich das einrichten?

Da ist ganz schön viel Bewegung drin: 4,8 Millionen Haushalte und damit mehr als acht Millionen Menschen wechseln in Deutschland jährlich ihren Wohnraum. Wer dabei Chaos vermeiden und Kosten sparen möchte, der sollte Zug um Zug den Umzug planen – mit Hilfe einiger Schlüsselfragen.

 

Auszugs-Weise: Einige Zeit vor dem Umzug sollten einige Dinge geklärt sein. Welchen Zeitraum umfasst die Kündigungsfrist? – Drei Monate sind für Mieter Standard. Ist die Wohnung beim Auszug zu renovieren? – Das ist von der damaligen Vereinbarung im Mietvertrag abhängig und davon, ob sie in dieser Form noch gültig ist. Was passiert mit der Kaution? – Ob davon etwas in die Reparatur von Schäden fließen muss, kann ein Übergabeprotokoll regeln, das Angaben zu seinerzeit bekannten Mängeln enthält

 

Unternehmen Umzug: Guten Freunden gibt man ein Kissen – oder auch zwei oder drei… Couch & Co. können von demjenigen privat transportiert werden, der wenige Möbel und viele Helfer hat. Liegt die neue Heimat weiter weg, sind die Möbel sperrig und schwer oder befindet sich die Wohnung im Obergeschoss, bietet sich ein Umzugsunternehmen an. Viele Speditionen bauen Schränke, Küche und Konsorten passgenau wieder auf. Also: privat oder professionell? Fällt die Wahl auf Letzteres, lohnt sich ein Leistungsvergleich und natürlich die…

 

Preisfrage: Neben den Kosten für Spedition oder Miettransporter fallen noch andere Ausgaben an – zum Beispiel für die Renovierung, Umzugskartons, den Nachsendeauftrag der Post, die maximal dreimonatige Mietkaution und die Ummeldung des Internet- und Telefonanschlusses. Bei privatem Umzug auch noch möglich: die Versicherung des Hausrats. Übrigens: Wer jobbedingt die Wohnung wechselt, kann manches steuerlich geltend machen – Belegesammlung vorausgesetzt.

 

Meldung machen: Sobald es sicher bei der neuen Bleibe bleibt, sollten einige Formalitäten auf den Weg gebracht werden: Nachsendeauftrag an die Post, Adressänderung bei Freunden, Bekannten, Versicherungen und Vertragspartnern – und nicht vergessen: Ummeldung von Fahrzeug, Internet und Telefon sowie Registrierung beim Einwohnermeldeamt. Wer und wen’s ins Ausland zieht, der braucht EU-intern eine Aufenthaltsgenehmigung und EU-extern ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis. Außerdem in Erfahrung zu bringen: Müssen Heirats- und Geburtsurkunde übersetzt und beglaubigt, ein internationaler Führerschein beantragt oder der Berufsabschluss anerkannt werden?

 

Fazit: Wer früh genug den Umzug plant, der spart sich Stress und ein Finanzfiasko.

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Maximilian Wehrhahn

Immobilienkaufmann (IHK); gem. ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

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